Kleiner Einblick in unsere Zuchtordnung

Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, warum man einen Welpen unbedingt beim Züchter kaufen soll?

Hier sind einige Argumente – und sie spiegeln unsere Überzeugung wider, warum wir im Rahmen von FCI und ÖKV züchten, uns allen Regeln unterwerfen und vieles auf uns nehmen, nur um Ihnen mit gutem Gewissen ein gesundes, wesensfestes Hundekind in den Arm legen zu können!

Was ist ein Züchter?

Jeder könnte doch einen Rüden und eine Hündin das tun lassen, was sie, so die Hündin grad in der Stehzeit ist, eh von selbst tun wollen ...

Was die Natur selbst macht, ist nicht unsere Verantwortung. Sobald wir aber Hunde, die wir in unserer Obsorge haben, sich fortpflanzen lassen, ist es ganz allein unsere Verantwortung, was mit diesem neu entstehenden Leben passiert. Es ist daher unverantwortlich, Hunde vor diesem im Grunde völlig natürlichen Schritt nicht so weit untersucht zu haben, dass man sie mit gutem Gewissen als "gesund" bezeichnen kann, und zwar vor allem hinsichtlich dessen, was sie vererben werden.

Es gibt keinen Lehrberuf "Hundezüchter", und vor dem Gesetz sind alle, die Tiere verpaaren, "Züchter". Das genügt uns nicht.

Die ÖYTK-Züchter 

Unsere Züchter haben Fachseminare besucht, um schon vor der jahrelangen Praxis theoretisches Wissen über Genetik, Gesundheit der Hunde, Ablauf von Läufigkeit, Trächtigkeit und Geburt usw. zu erwerben.

Sie treffen ihre Zuchtentscheidungen nicht allein, sondern müssen die Hunde, mit denen sie züchten wollen, vorher sowohl einer medizinischen als auch einer kynologischen Kontrolle unterziehen – ein Vieraugenprinzip, das die Zucht im ÖKV gegenüber anderen Organisationen auszeichnet.

Medizinische Screenings

Der Yorkie ist ein robuster, gesunder Hund – ein Terrier eben, bei dem keine Qualzuchtmerkmale vorkommen.

Der Österreichische Yorkshire Terrier Klub schreibt aber verpflichtend eine tierärztliche Untersuchung der Kniegelenke vor. Hunde, deren Patella (Kniescheibe) nicht fest sitzt (Patella-Luxation über Grad 1), dürfen nicht in der Zucht eingesetzt werden, bei PL 1 muss der Zuchtpartner PL 0 aufweisen.

Zudem muss für alle Hunde, die beim ÖYTK in die Zucht gehen, eine tierärztliche Bestätigung vorgelegt werden, dass sie keine persistierende Fontanelle aufweisen.

Weitere Untersuchungen können jederzeit freiwillig gemacht werden. Die Ergebnisse sind dem Zuchtwart vorzulegen. Sollten die Befunde auf Gesundheitsprobleme hinweisen, ist der Zuchteinsatz ausgeschlossen.

Ausstellungen: Kontrolle des Wesens und des Rassetyps

Die "kynologische" Kontrolle findet im Ausstellungsring statt: Rassehundeausstellungen sind nicht, wie manche Leute abfällig meinen, Schönheitskonkurrenzen. Vielmehr geht es darum, jeden einzelnen Hund am Rassestandard zu messen. Und der Rassestandard fordert für den Yorkshire Terrier einen kräftigen, robusten Körperbau ohne jedes Merkmal von Verzwergung, d. h. keinen runden Schädel, keine großen runden Augen, sondern einen harmonischen und "kernigen" Körper, ein perfektes Gebiss mit kräftign Zähnen, gute Muskeln, gerade Läufe, eine freie und flüssige Bewegung und ein ausgeglichenes Wesen. Die Eleganz, die den Yorkie auszeichnet, darf nie auf Kosten der Robustheit gehen.

Im Ausstellungsring beurteilen also erfahrene "Formwertrichter", ob der vorgestellte Hund diesen Anforderungen entspricht. Für die Zucht interessiert uns nun der "Formwert", den der Hund erhält (die Note reicht von "Vorzüglich" über "Sehr gut", "Gut" bis "Genügend"). Die Platzierung innerhalb der Altersklasse, die Klassensiege und Anwartschaften für den Champion-Titel sind sozusagen die Draufgabe. Hunde, die nicht mindestens zweimal ein "Sehr gut" erhalten, dürfen nicht in der Zucht eingesetzt werden.

Altersgrenzen

Nun hat also der Züchter sein Wissen erworben, der Hund wurde untersucht und hat sich auch im Ausstellungsring bewährt. Bevor ein Hund aber in die Zucht geht, ist noch das Mindestalter zu beachten: Die Hündin darf laut ÖYTK-Zuchtordnung erst gedeckt werden, wenn sie mindestens 15 Monate alt ist, und sie darf nur bis zu ihrem 8. Geburtstag in der Zucht eingesetzt werden. Der Rüde darf mit 9 Monaten das erste Mal decken.

Eine Hündin hat pro Jahr nur einen Wurf. Insgesamt darf sie in ihrem Leben nur 5 Würfe haben.

Decken, Trächtigkeit, Wurf und Aufzucht

Der nächste Schritt ist die Wahl des Zuchtpartners, also des Deckrüden für die eigene Hündin. Die Züchter sind hier sehr kritisch und wählen nicht nach optischen Kriterien, sondern nach der Gesundheit, dem Wesen und bisherigen Erfahrungen mit der Vererbung der Rüden.

Der ÖYTK schreibt den Züchtern nicht vor, welchen Rüden sie wählen, die Kriterien für den Zuchteinsatz sind aber dieselben wie für die Hündin (medizinische Screenings, Ausstellungsergebnisse, Mindestalter).

Im Sinne einer internationalen Vernetzung der Zuchtpopulation setzen unsere Züchter fallweise auch Deckrüden aus dem Ausland ein. Allerdings empfehlen wir hier, nur solche Rüden zu wählen, für die unserer Zuchtordnung vergleichbare veterinärmedizinische Zeugnisse vorliegen.

Nicht jeder Deckakt ist erfolgreich, das Timing ist hier manchmal schwierig. Wenn die Hündin aufgenommen hat, wird der erfahrene Züchter sie mit der richtigen Ernährung und Pflege durch Trächtigkeit (rund 9 Wochen) und Geburt begleiten.

Endlich sind die Welpen da! Die Aufzucht erfordert wieder Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein, schließlich wächst hier neues Leben heran, und die ersten Lebenswochen sind für Gesundheit und Wesensfestigkeit entscheidend.

Mindestens 8 Wochen müssen die Welpen bei der Mutterhündin bleiben, das sieht das Gesetz vor. Manche Züchter geben sie aber erst mit 9 oder 10 Wochen ab oder noch später, weil die Prägung durch das Rudel eine unvergleichliche Erfahrung für das Hundekind ist.

Die Aufgaben des Zuchtwartes

Bevor der Welpe nun in seine neue Familie übersiedeln darf, muss der gesamte Wurf vom Zuchtwart des ÖYTK abgenommen werden – wieder das Vieraugenprinzip, das uns so wichtig ist: Der Zuchtwart hat besondere Erfahrung mit der Zucht dieser Hunderasse und begutachtet jeden einzelnen Welpen. Er hält seine Konstitution sowie etwaige Fehler (etwa Nabelbruch, Zahnfehlstellung usw.) im Wurfabnahmeprotokoll fest. Das ist auch für die Welpenkäufer eine zusätzliche Absicherung.

Und nun auf ins schöne Yorkie-Leben!

Erst wenn alle diese Regeln erfüllt sind, kann das Hundekind in seine neue Familie übersiedeln. Der Züchter wird die Welpenkäufer ausführlich über die weitere Aufzucht informieren, etwa was Futter, Aktivität und Fellpflege betrifft. Unsere Züchter halten mit den meisten Welpenkäufern jahrelang Kontakt. Nicht wenige werden zu "Stammkunden" und kaufen, wenn ihr Yorkie einmal über die Regenbogenbrücke gegangen ist, beim selben Züchter wieder einen Welpen.

Eine schönere Bestätigung all dieser Mühen (und natürlich auch Kosten) kann es nicht geben!

Tierschutz

Die selbstverständliche Basis aller ÖYTK-Reglements ist der Tierschutz, tierschutzwidriges Verhalten ist ein Ausschließungsgrund. 

Da unsere Züchter ihre Hunde durchwegs sehr familiär halten, erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen natürlich mühelos. 

Die Zuchtordnung des ÖYTK

Unsere Zuchtordnung (zum Download verfügbar) formuliert all das sehr sachlich. Die Verantwortung des Züchters, sein Engagement und seine Liebe zu den Hunden kann man nicht in ein Reglement fassen. Wer sich wie unsere Züchter allen diesen Regeln unterwirft, um gesunde, wesensfeste Yorkshire Terrier zu züchten, bringt sie aber ganz sicher mit!

 

PS: Das leidige Thema "Geld"

Zum Schluss wollen wir noch ganz kurz das Thema "Geld" streifen. Nicht weil es ein Motiv unserer Zuchtaktivitäten wäre, im Gegenteil; sondern weil es landläufig immer wieder heißt, man könnte mit der Hundezucht gutes Geld verdienen, und die Züchter würden das alles "schwarz" einstecken.

Lassen wir einmal alle Fragen der Herzensbindung an unsere Hunde beiseite, die ohnehin nicht in Zahlen zu messen ist. Wer die obigen Erklärungen gelesen hat, kann sich schon vorstellen, dass es ein ziemlich großer Aufwand sein kann, bis endlich Welpen in der Wurfkiste herumwuseln:

Die Hündin muss aus guter Zucht kommen. Sie muss gesund aufwachsen und sich so entwickeln, dass man überhaupt an Zucht denken kann. Kauf, Aufzucht und Untersuchungen kosten Geld. Falls sie, was immer passieren kann, eine Zahnfehlstellung hat oder die Gelenke doch nicht so gesund sind, wie wir das vorschreiben, falls sie also die geforderten medizinischen Screenings nicht besteht, ist an einen Zuchteinsatz nicht zu denken. Wer es mit der Zucht ernst nimmt und es sich leisten kann, wird nun vielleicht eine weitere Junghündin aufbauen.  

Wenn alles passt, dann muss die Hündin auch noch ihre Ausstellungsergebnisse erreichen: wieder entstehen Kosten (Meldegebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen). Natürlich kostet auch das Decken Geld: wieder Fahrtkosten, vielleicht Übernachtungen und die Deckgebühr.

Wenn auch hier wieder alles passt – die Hündin trächtig geworden ist, die Trächtigkeit problemlos verläuft und die Welpen gesund zur Welt kommen –, dann beginnt die Aufzucht der Welpen. Von Zeitaufwand und Futterkosten wollen wir gar nicht reden. Tierarztkosten fallen in der Trächtigkeit und Aufzucht immer an, schließlich muss jedes Risiko für Mutter und Welpen ausgeschlossen werden.

Für die Ahnentafeln der Welpen zahlt der Züchter an den Verband eine Bearbeitungsgebühr. Manche Welpenkäufer meinen, diese Abstammungsnachweise gar nicht zu brauchen, sie würden ja nicht züchten wollen. Tatsächlich sind aber die Ahnentafeln (Pedigree) sozusagen die Bestätigung, dass der Welpe aus seit Generationen verantwortungsbewusster Zucht kommt. Und genau das ist es, was wir dem Welpenkäufer bieten.

Wenn also eine Hündin, wie das beim Yorkie meist so ist, ein bis drei Welpen hat, kann man sich ganz leicht ausrechnen: da bleibt kein Gewinn übrig – außer der Freude über gesunde und wesensfeste Hunde, die ihren Familien dann viele Jahre lang Glück ins Haus bringen.

"Geld" kommt also bei der Hundezucht, wie wir sie betreiben, nicht herein. Ganz im Gegensatz zu jenen, die am laufenden Band Welpen aller möglichen Rassen (und Mischungen) produzieren, ohne sich je irgendeiner Kontrolle durch eine unabhängige Instanz wie Zuchtordnung, Tierarzt, Ausstellungsrichter oder Zuchtwart zu stellen.